Oldtimereinstufung

Bereits seit März 2007 ist für die Einstufung eines Fahrzeugs als  Oldtimer die bisher übliche Vorfahrt bei der Technischen Prüfstelle  nicht mehr nötig.
Auch wir können Ihnen diesen Service anbieten und das  Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist,  erstellen.
Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der Zulassungsstelle  ein H-Kennzeichen oder ei rotes 07-Kennzeichen beantragen.

Wichtig ist die neue Definition eines Oldtimers:

Ein Oldtimer ist  ein Fahrzeug,
das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr  gekommen ist,
weitestgehend dem Originalzustand entspricht,
in einem  guten Erhaltungszustand ist und
der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen  Kulturgutes dient.
Wir stellen im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.
Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der  Begutachtung kleinere Mängel oder auch normale Spuren der Jahre haben.
Trotzdem muss es jedoch in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine  Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der  keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt.
Auch sollten keine  wesentlichen Teile fehlen,
sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand  erkennbar sein.
Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine  unreparierten Unfallschäden aufweist.
Auch unsachgemäß durchgeführte  Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.
Zusammenfassend könnte man also  sagen: «Es muss nicht schön, aber gebrauchsfertig sein.»